Ultra Leicht Fliegen Lernen !

 Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einer Ausbildung zum Piloten                                                      für Ultraleichtflugzeuge haben.

Was wir bieten:

  • ein professionelles, kompetentes und starkes Team
  • sehr hohe qualitative Standards in Theorie und Praxis
  • ein neues, modernes und erstklassiges Ultraleichtflugzeug – eine Groppo G70
  • vielseitige Möglichkeiten zur Weiterbildung (Fluglehrer, Sicherheitstrainings u.v.m.)

 

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Ausbildungsinhalte für Bewerber ohne fliegerische Vorbildung  

Theorie (gemäß § 42 (2), (3) LuftPersV)

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meterologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Pyrotechnik wird durch Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat

 

Praxis-Ausbildung (gemäß § 42 (2), (4) LuftPersV)

  • 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mind. 200 km mit Zwischenlandung
  • Mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen
  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch einen Prüfungsrat

 

 

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer 

Theorie-Ausbildung

  • Die Ausbildung erfolgt in einer entsprechend registrierten Ausbildungsstätte
  • Einweisung in die Technik
  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen
  • Einweisung in die Pyrotechnik
  • Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, in der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen 
  • Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein
  • Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
  • Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter
  • Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.

 

 

Ausbildungsinhalte mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer

Theorie-Ausbildung

  • Einweisung in die Technik
  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen
  • Einweisung in die Pyrotechnik
  • Die Theorie-Prüfung in allen drei Fächern erfolgt beim Ausbildungsleiter

 

Praxis-Ausbildung

  • 20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden
  • mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen
  • Die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat
  • Die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter
  • Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen

 

 

Bewerber mit gültiger Lizenz als Führer von UL-Tragschraubern

Theorie-Ausbildung

  • Die Ausbildung erfolgt in einer entsprechend registrierten Ausbildungsstätte
  • Einweisung in die Technik
  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen
  • Einweisung in die Pyrotechnik

 

Praxis-Ausbildung

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung, 10 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer o.g. Luftfahrzeuge werden angerechnet.
  • Mindestens 10 Flugstunden und zwei 100 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen
  • Die Passagierberechtigung wird bei Bewerbern mit gültiger PPL ohne weitere Nachweise und bei Bewerbern mit bestehender Passagierberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen
  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat
  • Bewerber mit gültiger Lizenz für schwerkraftgesteuerte Leichte Luftsportgeräte (Trike) prüft der Ausbildungsleiter

 

 

Bewerber mit gültiger Lizenz für Trike oder fußstartfähige UL

Ausbildung in einer dazu registrierten Ausbildungsstätte:

  • Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor, jedoch müssen alle Ausbildungsabschnitte gemäß Ausbildungshandbuch durchgeführt und im DAeC-Ausbildungsnachweisheft nachgewiesen werden, in der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen
  • Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mindestens 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden
  • Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein (LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat
  • Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen, wenn sie in der Lizenz für UL-Tragschrauber bereits vorhanden ist

 

 

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger Lizenz für Motorschirme oder Motorschirm-Trikes

Theorie-Ausbildung (Erhalt Motorschirm Lizenz vor dem 01.02.2012)

  • Einweisung in die Technik
  • Einweisung in das Verhalten in besonderen Fällen
  • Einweisung in die Pyrotechnik
  • Die Theorie-Prüfung aller 3 Fächer erfolgt beim Ausbildungsleiter

 

Theorie-Ausbildung (Erhalt Motorschirm Lizenz nach dem 01.02.2012)

  • Navigation
  • Luftrecht (nur Prüfung)
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen   
  • Pyrotechnik
  • Die Theorie-Prüfung erfolgt beim Prüfungsrat

 

Praxis-Ausbildung

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

 

 

Ausbildungsinhalte Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiten oder Gleitsegeln

Theorie-Ausbildung

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
  • Meterologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen
  • Einweisung in die Pyrotechnik

 

Praxis-Ausbildung

  • Wie Bewerber ohne fliegerische Vorbildung
  • Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

 

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